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Hier soll ein kaufpreis oder -teil früher als vorgesehen bezahlt werden.
Was steht zur kaufpreiszahlung, zur objektübergabe und zum eigentumsübergang im grudbuch im kaufvertrag.
Nur die vereibarungen im kaufvertag sind maßgebend !!!
Bei abweichungen zu den vereibarungen im kaufvertag unbedingt mit dem beurkundenden notar kontakt aufnehmen und dies abklären.
Hier geht es nicht um den kauf eines smartphones oder eines autos.
Hier werden beträge bewegt, die dann über jahrzehnte abgestottert werden müssen.
Also: genau an die vereinbarungen im kaufvertrag halten und wenn es nun nicht so wie dort vereinbart laufen soll, auf jedem fall den notar kontaktieren !!!
 
aus der Diskussion: Hauskauf - 1.Rate - Auszahlung des Kaufpreises an Verkäufer
Autor (Datum des Eintrages): rotschwarz  (12.08.11 16:16:22)
Beitrag: 9 von 9 (ID:41944794)
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