Den Maßgeblichkeitsgrundsatz gab es früher einmal. Mittlerweile ist er (leider) ausgehöhlt worden wie ein schweitzer Käse. Es ist heute nahezu unmöglich, eine Steuerbilanz im Gleichklang mit der Handelsbilanz aufzustellen. Als wichtigste Punkte (sonst werde ich nämlich nicht fertig) für Abweichungen seien genannt: Abzinsung (steuerlich) für langfristige nicht verzinsliche Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Ansatzverbot (steuerlich) für drohende Verluste Aufweichung (steuerlich) des strengen Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen MfG Steueragent |
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aus der Diskussion: | Zielkonflikte der Handels-und Steuerbilanzpolitik |
Autor (Datum des Eintrages): | Steueragent (14.08.01 09:28:12) |
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