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Den Maßgeblichkeitsgrundsatz gab es früher einmal.
Mittlerweile ist er (leider) ausgehöhlt worden wie ein
schweitzer Käse. Es ist heute nahezu unmöglich, eine
Steuerbilanz im Gleichklang mit der Handelsbilanz
aufzustellen.
Als wichtigste Punkte (sonst werde ich nämlich nicht fertig)
für Abweichungen seien genannt:
Abzinsung (steuerlich) für langfristige nicht verzinsliche
Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Ansatzverbot (steuerlich) für drohende Verluste
Aufweichung (steuerlich) des strengen Niederstwertprinzip
für Umlaufvermögen

MfG

Steueragent
 
aus der Diskussion: Zielkonflikte der Handels-und Steuerbilanzpolitik
Autor (Datum des Eintrages): Steueragent  (14.08.01 09:28:12)
Beitrag: 3 von 5 (ID:4195021)
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