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[posting]41987208[/posting]
Soweit ich gehört habe , legt der gepflegte Japaner / Samurai Wert darauf , daß sein Heim und auch der Platz vor dem Hausaltar sauber bleibt und legt daher vorher ein paar Bauchbinden extra an und verwendet
gut scharfes Werkzeug.


noch mal der Vollständigkeit halber :

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Fußnote

§ 211: Nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 21.6.1977 I 1236 - 1 BvL 14/76 -


und

§ 216 Tötung auf Verlangen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Wenn ich mich recht erinnere, ist mit "einen Menschen tötet" einen Anderer (Mensch) gemeint und nicht
man sich selbst.
Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit ist irrelevant. Es gibt auch die Selbsttötung als
Unfall z.B. autoerotische Strangulation :lick:.

Gruß Quando
 
aus der Diskussion: 100.000 € konservativ anlegen
Autor (Datum des Eintrages): Quando  (23.08.11 02:18:11)
Beitrag: 40 von 55 (ID:41987844)
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