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Gemäß § 258 Abs. 2 InsO müssen erst einmal die Massenansprüche berichtigt werden. Wenn dann die Gerichtskosten bezalt sind, kann das Verfahren aufgehoben werden. Da Roppelt auch schon auf die Bestätigung vom Gericht wartet, hoffe ich mal, dass er sich dessen bewusst ist und seinen Part beigetragen hat ;) :)
 
aus der Diskussion: MAIER + PARTNER AG - Was da los?
Autor (Datum des Eintrages): Joggerin  (26.08.11 18:16:26)
Beitrag: 717 von 1,887 (ID:42008628)
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