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[posting]42038513[/posting]ja da stimme ich Girolamo zu.

allerdings ist es möglich das im Zuge des Insolvenz sich die AG bereinigt. Forderungsverzichte können durch den Insolvenzverwalter ohne Zustimmung weiterer Instanzen abgewickelt werden.
Auch Veräusserungen diverser Vermögenswerte können an dritte verkauft werden um die Gläubiger zu bedienen.

Eine Neuausrichtung geht nur mit einem Insolvenzplanverfahren der dann erstmal eingereicht werden muss.

Die Reihenfolge ist da meist die gleiche.

1. Intressent kauft sich in AG ein um einen gewissen Stimmrechtanteil zu erhalten. (20% könnten schon reichen um eine Beschlussfähigkeit zu bekommen wenn sich der rest der Aktien im Freefloat befindet.

2. Vostand und AR muss besetzt werden.

3. HV wird einberufen
-Insolvenzplan wird vorgestellt. (weitere Punkte)
-Wahl des AR und Vorstand (momentan nicht besetzt)
-Abstimmung des Insolvenzplanes

ect.

das ganze zieht sich einige Zeit hin.
 
aus der Diskussion: News bei Wohnbau Schwarzwald 779090
Autor (Datum des Eintrages): WissenMacht  (02.09.11 22:19:06)
Beitrag: 81 von 381 (ID:42038629)
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