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[posting]42038629[/posting]"Forderungsverzichte können durch den Insolvenzverwalter ohne Zustimmung weiterer Instanzen abgewickelt werden."

Na ja, nicht ganz. Die Gläubigerversammlung - als maßgebliche "Instanz" - muss dem Insolvenzplan schon zustimmen. Ansonsten läge ja auch ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter vor, der nach dem BGB verboten ist.
 
aus der Diskussion: News bei Wohnbau Schwarzwald 779090
Autor (Datum des Eintrages): Girolamo  (02.09.11 23:39:05)
Beitrag: 82 von 381 (ID:42038812)
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