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Helv

Es gibt Schäden, die kann man nicht wieder gutmachen und solche, da geht es.

Bei Geldverlusten geht es. Und ich erwarte, dass er die durch ihn Geschädigten aufruft, sich zu melden und ihnen ihre Verluste ausgleicht.

Das wird er ohnehin müssen. Er verschafft sich also nur Vorteile, wenn er es beizeiten tut.

cu
 
aus der Diskussion: MBX - Kapitalerhöhung - und was nun ?
Autor (Datum des Eintrages): Kimba-1  (15.08.01 13:37:14)
Beitrag: 81 von 87 (ID:4205423)
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