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[posting]42102419[/posting]Verstehe. Ich kenne die Q-Cells-Diskussion nicht. Das Überfliegen der jüngsten Beiträge zeichnete da ein anderes Bild.

Eine ausgesprochene Entschuldigung ist aber anzuerkennen.

ReneBanker und Taxadvisor haben zwischenzeitlich ja schon geantwortet.

Wichtig bei Renes Antwort ist noch (ergänzend), daß Abschreibungen (in bestimmten Fällen) auch dann als in Anspruch genommen gelten können, wenn sie sich steuerlich nicht steuermindernd auswirken konnten, weil bspw. die durch die Abschreibung bewirkte Einkommensminderung innerhalb des ohnehin steuerfrei gestellten Grundfreibetrags verläuft.
 
aus der Diskussion: Immobilienverkauf innerhalb der Spekufrist - Was passiert mit den Abschreibungen
Autor (Datum des Eintrages): Silberpfeil1  (18.09.11 20:21:07)
Beitrag: 14 von 14 (ID:42103130)
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