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[posting]42203921[/posting]Wenn du zum Nachlasspfleger bestellt worden sein solltest, gibt es einige Rechtsvorschriften (BGB), die du zwingend beachten musst.

Bezüglich der Anlage verweise ich auf § 1807 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/1807.html

Anlagen sind regelmäßig vom Gericht zu genehmigen - macht der/die Rechtspfleger/in.

Eine nicht so ganz einfache Materie, wenn man in diesem Bereich bisher keine Kenntnisse hat.
 
aus der Diskussion: Mündelsichere Geldanlagen ???
Autor (Datum des Eintrages): fuzzy-logic  (12.10.11 20:30:05)
Beitrag: 3 von 4 (ID:42204931)
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