[posting]42203921[/posting]Wenn du zum Nachlasspfleger bestellt worden sein solltest, gibt es einige Rechtsvorschriften (BGB), die du zwingend beachten musst. Bezüglich der Anlage verweise ich auf § 1807 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1807.html Anlagen sind regelmäßig vom Gericht zu genehmigen - macht der/die Rechtspfleger/in. Eine nicht so ganz einfache Materie, wenn man in diesem Bereich bisher keine Kenntnisse hat. |
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aus der Diskussion: | Mündelsichere Geldanlagen ??? |
Autor (Datum des Eintrages): | fuzzy-logic (12.10.11 20:30:05) |
Beitrag: | 3 von 4 (ID:42204931) |
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