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Hallo alle zusammen,

zum Squeeze-out:

Folgende Squeeze-out(SO) Arten gibt es:
a)aktienrechtlichen SO
b)übernahmerechtlichen SO

Seit dem Juli 2011 gibt es eine Dritte Form des SO und zwar den umwandlungsrechtliche SO (siehe: § 62 Abs. 5 UmwG n.F.). Diese Art von SO ermöglicht dem Großaktionär schon bei einem Anteilsbesitz von 90% (anstatt wie bisher 95%)die restlichen Minderheitsaktionäre herauszudrängen (faktisch zu enteignen).

Die Voraussetzungen, um ein umwandl.SO durchzuführen sind im Wesentlichen folgende: a)Die Mutter-AG(M) muss mind. 90% der Anteile an der Tochter-AG(T) haben (dann kann Sie(M) mit ihren Stimmen in der HV der T den SO der T beschließen). b)Jedoch um diesen SO durchzuführen, muss 3 Monate vorher ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen werden, wobei in diesem auf den angestrebten SO hingewiesen werden muss.

Kurzum: GF hat zwar laut meinen bisherigen Infos ca. 92 Proziess an F, jedoch fehlt der VerschmelzV, d.h. ein umwandlungsr. SO ist aktuell nicht mgl. bzw. die Voraussetzungen fehlen. Den "normale" SO kann GF mit 95% Anteilsbesitz durchziehen.

Vermutlich wird es noch eine Weile dauern bis zum SO, oder was meint Ihr?

Beste Grüße,
Yukon
:laugh::laugh::laugh:
 
aus der Diskussion: frogster mit Zahlen, Aktie vor Explosion!
Autor (Datum des Eintrages): Yukon2071  (05.11.11 15:09:15)
Beitrag: 7,035 von 7,091 (ID:42306860)
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