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Bei uns stellt sich gerade folgende Frage:

Bruttoeinkommen ist in normalen Monaten bei ca. 4500,- €.

Im Juli und Dezember wird es aber ca. 8000,- € sein Aufgrund vom Urlaubs- Weinachtsgeld.

Jetzt kommt man in diesen beiden Monaten ja über die Beitragsbemessungsgrenze der RV.
Das Brutto im gesammten Jahr bleibt allerdings darunter.

Was passiert jetzt? Muss ich die Sozialabgaben irgendwie nachzahlen? Oder bleibe ich verschont, weil es sich um 2 Sonderzahlungen handelt?

Falls ich verschont werde, wo ist dann die rechtliche Grenze? Denn sonst könnte ich mir ja 4x im Jahr z.B. eine "Sonderzahlung" zahlen lassen.
 
aus der Diskussion: Sozialabgaben bei Urlaubs- / Weihnachtsgeld
Autor (Datum des Eintrages): Choco2  (07.12.11 09:06:41)
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