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[posting]42548771[/posting]Dies ist auch richtig und bezieht sich auf eine Weiterbildungsstätte außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte.

Früher wurde angenommen, dass die Weiterbildungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird und darum nur die einfache Entfernung als Fahrtkosten abgesetzt werden kann.

Dieses im Focus zitiert BFH Urteil stellt nun klar das dies NICHT so ist und Hin + Rückfahrt steuerlich geltend gemacht werden kann.

Mein Posting 2 stellt mit Quellenagabe alles klar. Dies ist Gesetz und beim Finanzamt kann man nicht mit Artikeln aus BILD, Morgenpost oder Focus kommen.

Wie schon oben beschrieben, der Focus Artikel ist RICHTIG bezieht sich aber auf einen anderen Sachverhalt.
 
aus der Diskussion: Ausbildungskosten 100 % absetzbar?
Autor (Datum des Eintrages): sausebraus2000  (04.01.12 13:44:25)
Beitrag: 4 von 12 (ID:42548865)
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