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[posting]42549009[/posting]Danke, Du Schlauberger.

Was eigentlichlich ist an einem Steuerflüchtling rechtswidrig?

Wenn jemand in die Schweiz, auf die Bermudas oder in das Königreich Tonga zieht und sich dort an seinem niedrigst versteuertem Einkommen vergnügt und sich daran aufgeilt, für diesen deutschen und EU-europäischen Schrott nichts zahlen zu brauchen - und wenn man diesen Leuten seine Anerkennung ausspricht - ist das strafbewehrt?

Sind wir wirklich schon soweit?

Da habe ich wohl was nicht mitbekommen.
 
aus der Diskussion: Jagd auf Bankkundendaten und Steuergelder
Autor (Datum des Eintrages): raceglider  (04.01.12 14:20:31)
Beitrag: 16 von 609 (ID:42549077)
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