[posting]42550385[/posting]H 9.4 LStH 2011 "Weiträumiges Arbeitsgebiet" Auch ein weiträumig zusammenhängendes Arbeitsgebiet kann eine regelmäßige Arbeitsstätte sein, z. B. - Forstrevier eines Waldarbeiters - Betriebs-/Werksgelände - Neubaugebiet, Kehr - und Zustellbezirk ich bin eigentl. nicht dein kostenloser Steuerberater..... |
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aus der Diskussion: | Ausbildungskosten 100 % absetzbar? |
Autor (Datum des Eintrages): | sausebraus2000 (04.01.12 17:44:21) |
Beitrag: | 7 von 12 (ID:42550450) |
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