Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]42552435[/posting]wenn du eine Verlustbescheinigung beantragst, ist das Vorgehen so. Deine Verluste kannst du mit deinen zukünftigen Gewinnen über das Finanzamt verrechnen. Daher beim Finanzamt unbedingt die Verlustbescheinigung einreichen.

Üblicherweise haben die Banken aber kein Interesse, dir eine Verlustbescheingigung auszustellen, da ein Verlustvortrag bei der Bank, die Kundenbindung erhöht.
 
aus der Diskussion: Tages-Trading-Chancen am Donnerstag den 05.01.2012
Autor (Datum des Eintrages): slguru  (05.01.12 09:00:07)
Beitrag: 15 von 632 (ID:42552459)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE