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[posting]42557754[/posting]Machen wir mal einen harmlosen Anfang, ergänzen lässt's sich alleweil:

Tricks der Steuerfahnder verbunden mit einigen Tipps:

- Hinweise und Tipps von enttäuschten Angestellten, Konkurrenten oder ehemaligen Geschäftspartnern, die nicht auch noch Geld- und Bewährungsstrafen mit ihren Kompagnons teilen wollen. Die betrogene oder gar geschiedene Ehefrau gilt da geradezu als Musterbeispiel (Tip unten beachten). Natürlich gibt es auch Denunzianten aus Gewissensgründen, so wie in Schleswig-Holstein (2010), wo ein Informant den Behörden die Daten schenkte. Sie sind aber die grosse Ausnahme.

- Manche Steuerpflichtige, ahnen gar nicht, wie eng geknüpft das Netz der Finanzverwaltung nach einer Reihe von Gesetzesänderungen inzwischen ist. Auch der technische Fortschritt spielt eine Rolle. Was Hacker im Internet schaffen, das beherrschen heute auch Finanzbeamte.

- Die meisten Fahnder haben sich in der Finanzverwaltung hochgearbeitet. Zunächst waren sie als Steuerrevisoren tätig. In Grossunternehmen und Banken gewannen sie Informationen, die auch für die Steuerfahndung wichtig waren. Viele Tipps kommen daher von Kollegen.

- Raffinierte Fragetechnik.
Steuerfahnder geniessen, worum sie Polizisten beneiden: beachtliche Freiheiten. Sie beherrschen eine Fülle psychologischer Tricks. Vor allem warten sie, wovor Steueranwälte stets warnen, mit einer Fragetechnik auf, der viele Verdächtige nicht gewachsen sind.

- Ohne Denunzianten wäre der Fiskus aufgeschmissen.

- Jeder Staats-Schnüffler wird sofort mißtrauisch, wenn ein Geschäftsmann aus Luxemburg ein Bündel Kontoauszüge und Renditeberechnungen mitbringt. Oder wenn er immer die gleichen Auslandstermine hat: Zürich, Luxemburg, und das Kleinwalsertal etc.

- Fahnder dürfen bei Verdacht privates Telefon und Fax überwachen.

- die Durchsuchung über sich ergehen lassen. Auch Angehörige dürfen sich nie zu einer Aussage provozieren lassen.“

- Erbengemeinschaften streiten gern ums Geld. Das ist besonders gefährlich, wenn das ererbte Geld schwarz im Ausland parkt und der zu kurz gekommene Erbe beim Fiskus plaudert.

- Mittelständische Unternehmer brauchen für kleine Steuerschummeleien oft die Hilfe ihrer Angestellten etwa die des Buchhalters. Der Mitarbeiter wird zum Mitwisser. Und der Chef begibt sich in eine gefährliche Abhängigkeit.

- Auch die geschiedene Gattin könnte auspacken. Dagegen hilft eine Klausel im Scheidungsvertrag: Alle finanziellen Abmachungen werden ungültig, wenn der Fiskus bei einem der Geschiedenen Steuern nachfordert. Dann halten garantiert beide Seiten den Mund.

Noch eine Aufstellung von Tricks und Gegenmassnahmen (sind zwar älteren Datums, sollten aber immer noch hilfreich sein):

Versprechungen: Die Steuerfahnder wollen um jeden Preis, daß der Verdächtigte gesteht. Sie versprechen sogar, daß bei einem Geständnis die Strafe für ihn deutlich niedriger ausfällt.

Konter: Keine Aussage machen. Nicht die Fahnder entscheiden über die Strafe, sondern Finanzbehörden und Justiz.

Rechtsbruch: Die Fahnder wollen den Beschuldigten nicht mit seinem Anwalt telefonieren lassen.

Konter: Auf dem Telefonat bestehen – das ist Ihr Recht. Aber: Dem Anwalt keine verbotenen Anweisungen geben (z.B. „Vernichten Sie sofort alle Unterlagen!“). Dann darf die Steuerpolizei das Gespräch sofort unterbrechen.

Erpressung: Die Steuerpolizei versucht, Familienangehörige oder Freunde des Beschuldigten zu einer Aussage zu zwingen: „Wenn Sie nichts sagen, müssen wir Sie festnehmen.“

Konter: Das dürfen die Fahnder nicht. Deshalb gilt auch für die Angehörigen und Freunde des Verdächtigen: Schweigen ist Gold.

Beschlagnahmung: Steuerfahnder fahren oft mit Kleinlastern vor, sacken möglichst viele Dokumente ein und sortieren dann in Ruhe aus. Ihre Devise: Irgendetwas Belastendes findet sich fast immer.

Konter: Von den Fahndern ein genaues Verzeichnis der beschlagnahmten Dinge verlangen. Sie sollten sich auf keinen Fall mit einer Larifari-Quittung über „fünf Kartons mit Schriftverkehr“. Auf jeden Fall Fotokopien von allen wichtigen Unterlagen ziehen – das ist Ihr Recht.

Akteneinsicht: Die Steuerpolizisten versuchen, den Beschuldigten zu verhören, ohne ihm vorher seine Akten zu zeigen. Nachteil: Er kann sich nicht verteidigen, weil er nicht genau weiß, was gegen ihn vorliegt.

Konter: Nicht mit den Fahndern reden, bevor Sie oder Ihr Anwalt Akteneinsicht erhalten. Außerdem: Die Steuerpolizei darf Zeugen nicht zu einem Verhör zwingen – das kann nur die Staatsanwaltschaft.

Protokoll-Zensur: Die Steuerfahnder protokollieren bei der Vernehmung häufig nur die Aussagen des Beschuldigten – nicht aber ihre Fragen. Und verfälschen so den Gesamteindruck des Protokolls zuungunsten des Verdächtigen.

Konter: Sie sollten auf Vollständigkeit bestehen und kein Protokoll unterschreiben, wenn die Zwischenfragen der Fahnder fehlen.

Protokoll-Fälschung: So mancher Steuerpolizist türkt den Abschlußbericht. Er kreuzt schon vor der Schlußbesprechung Punkt neun an: „Die Prüfungsfeststellungen wurden ... von dem Steuerpflichtigen anerkannt.“ Der liest das Protokoll nur oberflächlich und unterschreibt ahnungslos sein eigenes Urteil.

Konter: Den Abschlußbericht der Fahndung sehr sorgfältig und nur zusammen mit einem Steuerberater oder -anwalt durchlesen.

Amtshilfe: Steuerfahnder brauchen unfähige Amtsrichter. Denn die kennen sich mit Steuern nicht aus und stellen für jede Kleinigkeit einen Durchsuchungsbefehl aus. Derart entgegenkommende Amtsrichter heißen bei den Fahndern „Papa Gnädig“.

Konter: Den Durchsuchungsbefehl nachträglich anfechten. Oft ist er zu allgemein formuliert – es fehlen genaue Jahresangaben, Beträge und Begründungen. Fahnder müssen die Grenzen des Beschlusses beachten

Das wär's mal für heute.Es grüsst: Selectrix :)
 
aus der Diskussion: Jagd auf Bankkundendaten und Steuergelder
Autor (Datum des Eintrages): selectrix  (06.01.12 17:07:17)
Beitrag: 28 von 609 (ID:42560922)
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