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Gericht weist Aktionärsklage gegen Infomatec ab

Zusammenhang zwischen Kauf und Ad-Hoc-Mitteilung sei nicht erwiesen


München - Ein Kleinaktionär des Augsburger Softwareunternehmens Infomatec ist mit seinen Schadenersatzforderungen am Landgericht München I gescheitert. Das Gericht wies einen entsprechenden Antrag des Aktionärs zurück, da dessen Ansprüche aus dem angeblichen Betrug nicht ausreichend dargelegt wurden. Der Wert der Aktie war zunächst auf das fast Zwölffache des Emissionskurses angestiegen, nach Februar 2000 aber stetig gesunken. Am 9. Mai musste Infomatec Konkurs anmelden. Gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Gerhard Harlos und Alexander Häfele wird seit rund einem Jahr wegen Aktienbetrugs ermittelt. Sie sollen durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen den Aktienkurs in die Höhe getrieben und dann je 62 500 Aktien aus eigenem Besitz verkauft haben.

Der Aktionär hatte für über 30 000 DM Infomatec-Aktien gekauft. Er gab an, vor allem durch angeblich falsche Ad-hoc-Mitteilungen zum Kauf veranlasst worden zu sein. Das Gericht betonte aber, dass Ad-hoc-Mitteilungen sich nicht an das breite Anlegerpublikum, sondern an professionelle Aktienhändler richten. Deshalb brauchten sie nur die wesentlichen Punkte eines Geschäftes zu enthalten. Übliche Umschreibungen, die beim Kleinanleger die Vorstellung hervorriefen, das Unternehmen habe ein gutes Geschäft gemacht, genügten für eine betrügerische Täuschungshandlung nicht. Das Gericht äußerte zudem Zweifel daran, dass der Kläger die Aktien gerade auf Grund der von ihm beanstandeten Ad-hoc-Mitteilung gekauft habe. Bewiesen werden konnte auch nicht, dass der beim Kläger entstandene Schaden zu einem unmittelbaren Vermögensvorteil beim Infomatec-Vorstand führte. ddp/vwd
 
aus der Diskussion: Warum Infomatec steigen wird.
Autor (Datum des Eintrages): 2505  (22.08.01 12:47:46)
Beitrag: 30 von 30 (ID:4257123)
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