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[posting]42583104[/posting]Behörden kontrollieren Bankdaten
Noch nie wurden so viele private Daten abgefragt
Von Dieter Nürnberger
Bankkunden wollen, dass ihre Kontodaten möglichst geheim bleiben. Deutsche Behörden sehen das unter Umständen anders. Etwa wenn es um Betrug bei Sozialleistungen geht oder Steuerhinterziehung. Im letzten Jahr wurden 63.000 Privatkonten überprüft - ein Rekord.

Wer genau fragt da eigentlich die Bankdaten ab?

Fakt ist, dass nicht nur die Behörden immer mehr Bankkundendaten überprüfen, es ist zudem auch der Kreis der Abfragenden deutlich größer geworden. So zeigt eine Statistik des Bankenverbandes für das Jahr 2010, dass nicht nur Finanz- und Zollbehörden das gesetzlich verankerte Kontenabrufverfahren nutzen können, sondern eben auch Polizei, Staatsanwaltschaft und diverse Sozialbehörden. Gesetzlicher Hintergrund ist die Eindämmung von Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug.

Abgefragt werden die Stammdaten der Kunden - also Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers. Aber auch Informationen über das Vorhandensein von Bausparverträgen oder Wertpapierdepots dürfen abgefragt werden, allerdings wohl keine konkreten Daten über die jeweiligen Kontobewegungen.

Diese Abrufe oder Kontrollen erfolgen auch meist nicht direkt über die Bank oder Sparkasse, sondern es wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, nachgefragt. Dort nämlich sind die Daten in einer zentralen Datei gespeichert, die Banken und Sparkassen müssen diese Kontostammdaten der BaFin auch zugänglich machen.

Somit kann eine solche Kontenabfrage wirklich jeden treffen, der ein Konto hat - das kann somit der normale Arbeitnehmer sein, aber auch ein Student, der BAföG erhält oder auch ein Arbeitssuchender, ein Arbeitsloser.

Jetzt kann eine Behörde nicht einfach so auf Ihr oder mein Konto zugreifen. Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?

Experten zeigten sich heute Vormittag nicht wirklich überrascht darüber, dass Behörden immer mehr Bankdaten abrufen und somit auch kontrollieren. Das berühmte Bankgeheimnis, welches inhaltlich natürlich stets auch ein Bankkundengeheimnis sein sollte, das gehöre schon seit längerem der Vergangenheit an. Dieser rechtliche Anspruch sei somit in den vergangenen Jahren immer löchriger geworden.

Das hängt zum einem mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" aus Jahr 2005 zusammen, hier ist das erwähnte Kontenabrufverfahren auch geregelt, zum anderen aber auch mit allerlei Vorschriften und Pflichten aufgrund der Terrorismusbekämpfung.

Datenschutz und Betrugsbekämpfung - das passt nicht gut zusammen. Wie soll dieser Konflikt gelöst werden?

Den Datenschützern geht es nun um eine bessere gesetzliche Regelung, konkret setzt beispielsweise Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, auf eine verbesserte Begründungspflicht seitens der abfragenden Institutionen. Schaar bezieht sich hierbei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007, wonach Behörden die Abrufe wohl nur in Ausnahmefällen vornehmen dürften. Einfach mal so abfragen, sei nicht erlaubt - sagt Peter Schaar.

Wie es nun weitergeht - Der Ball liegt jetzt sozusagen beim Gesetzgeber, ob hier im Sinne des Datenschutzes Konkretisierungen oder generelle Verbesserungen für die Kunden erreicht werden können.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1650867/
 
aus der Diskussion: Jagd auf Bankkundendaten und Steuergelder
Autor (Datum des Eintrages): selectrix  (12.01.12 17:01:28)
Beitrag: 50 von 609 (ID:42585756)
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