Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]42598079[/posting]Toll.... Das Verfahren zum Verjähren bringen mit dämlichen Einwänden. Ein echter Held....:rolleyes:


Ey!
Was soll das denn?
Du wirst doch nicht etwa ein Urteil des Verfassungsgerichtes als dämlichen Einwand betrachten?

Hier nochmal der Link:

http://books.google.de/books?id=lq6g4A5I9qgC&pg=PA262&lpg=PA…


Gruß
Kohlenzieher
 
aus der Diskussion: GEZahlt wirt nicht
Autor (Datum des Eintrages): Kohlenzieher  (16.01.12 13:57:02)
Beitrag: 30 von 87 (ID:42599446)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE