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[posting]42605527[/posting]Nochmals zu Gold und Fiskus:

Muss man Gold versteuern?

Gold wird nicht nur als Felsen in der Brandung während Krisenzeiten als eine der lohnenden Anlagen propagiert, sondern auch immer wieder als eine sichere Anlageform, die aufgrund ihrer Steuerfreiheit besonders attraktiv sein soll. Aber: Muss man Gold überhaupt versteuern? Oder handelt es sich hier vielmehr um einen reinen Werbegag?

Gold – nicht immer steuerfrei
Wie immer hat die Medaille zwei Seiten, denn Gold kann sowohl steuerpflichtig als auch steuerfrei sein – es kommt letztendlich darauf an, in welcher Form Gold erworben und wie in Gold investiert wird. Denn Gold kaufen ist nur dann steuerfrei, wenn hierfür eine Reihe von Vorbedingungen erfüllt und bestimmte Bedingungen nach dem Kauf eingehalten werden.

Steuerfrei ist Gold nur dann, wenn es sich hierbei um Gold in physischer Form handelt und dieses einen Feingehalt von mindestens 995 (99,5 % Materialanteil) in Barren oder Plättchenform aufweist und in einem marktüblichen Gewichtsmaß gehandelt wird (z. B. als Unze) oder es sich um Münzgold handelt, welches einen Feingehalt von mindestens 900 aufweist sowie nach dem Jahr 1800 geprägt und als Zahlungsmittel im Einsatz ist oder wahr – außerdem darf die Goldmünze nicht zu mehr als 80 % des Materialwertes gehandelt werden.

Dass auf das physische Gold keine Abgeltungssteuer entfällt, kann jedoch als reines Werbemittel verstanden werden, da z. B. ein Goldbarren im Gegensatz zur Werbeaussage nicht als Kapital oder Wertanlage gilt, sondern als Gegenstand – und als Gegenstand kann ein Goldbarren, genauso wie ein Tisch oder ein Stück Papier, keine Gewinne und Einkünfte aus Kapitalvermögen erwirtschaften.

Wichtig: Wie auch bei anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kann Gold , wenn zwischen Ankauf und Verkauf die Spekulationsfrist von unter einem Jahr unterschritten wird, auch der Einkommensteuer unterliegen. In diesem Fall wird der individuelle Einkommensteuersatz als Steuer auf das Gold fällig.

Siehe dazu ausführlich:
Gold aus der Werbung: Abgeltungsteuer?
Wenn Gold als sichere Geldanlage beworben wird, handelt es sich dabei jedoch häufig um Goldzertifikate oder Anteile an Goldfonds – diese sind jedoch nicht steuerfrei, sondern unterliegen der Abgeltungssteuer, da es sich hier um Wertpapiere und Kapitalanlageprodukte handelt und nicht um physisches Gold.

Häufig wird hier mit einer steuerrechtlichen Besonderheit geworben, die angeblich doch eine Steuerfreiheit von Goldzertifikaten, Goldfonds oder anderen Wertpapieren in Aussicht stellt, denn: Wird der Gewinn in Gold ausgezahlt, kommt es steuerrechtlich zu einem Problem, wie dieser besteuert werden sollte, da Gold steuerbefreit ist, es sich aber um einen Gewinn aus einer Kapitalanlage handelt, welcher der Abgeltungssteuer unterworfen ist.

Das Finanzamt besteuert aktuell auch Goldauszahlungen aus dieser Form der Goldanlage, jedoch existiert aktuell noch ein abschließendes Urteil des Bundesfinanzhofes oder der Finanzgerichte, welches diese Praxis des Finanzamts als zulässig oder unzulässig einstuft. Kunden wird oft eine mögliche Steuerrückerstattung im Falle eines Urteils, welches die Praxis des Finanzamtes als unzulässig einstuft versprochen, welche jedoch keineswegs sicher ist.

Fazit: Wer in Gold in Form von Goldbarren oder Goldplättchen investiert oder Schmuckgold mit einem Feingehalt von mindestens 995 kauft (oder Goldmünzen, die die oben genannten Kriterien erfüllen) und dieses mindestens über die Spekulationsfrist hinaus hält, der muss sein Gold nicht versteuern oder Steuern dafür bezahlen. Alle anderen unterliegen (bisher) der Steuerpflicht – auch auf Gold!

http://www.steuerncheck.net/gold-versteuern/
 
aus der Diskussion: Jagd auf Bankkundendaten und Steuergelder
Autor (Datum des Eintrages): selectrix  (17.01.12 16:30:04)
Beitrag: 69 von 609 (ID:42605590)
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