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Bundesfinanzagentur
Ihre Ausweise, bitte!

Bis Ende Januar müssen mehrere Hunderttausend Sparer bei der Bundesfinanzagentur eine beglaubigte Kopie ihres Ausweises einreichen. Tun sie dies nicht, droht die Kündigung ihrer Konten

Zwischen Weihnachten und Neujahr wurde es eng in der Filiale der Bundesfinanzagentur. In die Niederlassung im Norden Frankfurts drängten Hunderte Kleinsparer, um ihren Personalausweis vorzulegen. Ganz freiwillig kamen sie nicht: Aufgrund einer Gesetzesänderung fordert die Agentur von den Anlegern eine Identifizierung. Und langsam wird die Zeit knapp. Wer seine persönlichen Daten nicht bis zum 31. Januar hinterlegt, dessen Konto wird gesperrt.

Die Bundesfinanzagentur verwaltet nicht nur die Schulden der Bundesrepublik, sondern führt für mehrere Hunderttausend Sparer Schuldbuchkonten, in die Bundeswertpapiere – etwa Finanzierungsschätze oder Bundesanleihen – eingebucht sind. Das Beste daran: Das Konto ist gratis. Und auch für die Transaktionen fallen in aller Regel keine Gebühren an. Ausnahme ist der Verkauf börsennotierter Wertpapiere während der Laufzeit. Das kostet 0,4 Prozent des Kurswerts.

Was Kunden von anderen Kreditinstituten seit Jahren kennen, gilt seit April 2011 auch für die Bundesfinanzagentur: Anleger müssen sich ausweisen, um ein Konto führen zu können. In der Finanzagentur war es dagegen bis zum vergangenen Frühjahr möglich, auch ohne Ausweis Wertpapiere zu kaufen und zu verwalten. Anleger mussten noch nicht einmal ihre Staatsangehörigkeit oder ihr Geburtsdatum angeben.

Ab August 2011 bekamen daher knapp 425 000 Sparer Post von der Finanzagentur. Sie wurden im Schreiben aufgefordert, eine beglaubigte Kopie ihres Personalausweises an die Agentur zu senden oder eben in die Frankfurter Filiale der Finanzagentur zu kommen, um den Ausweis vorzulegen.

Das Problem: Das Schreiben war in bestem Bürokratendeutsch formuliert. Und daher schickten Tausende Anleger zwar eine Kopie ihres Ausweises an die Finanzagentur, allerdings ohne Beglaubigung. Und damit ist die Kopie wertlos. „Das Schreiben der Finanzagentur war sehr kompliziert formuliert“, bestätigt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Auch geübte Anleger hätten schlichtweg überlesen können, dass eine Beglaubigung erforderlich sei...

ganzer Artikel:
http://www.capital.de/finanzen/geldanlage/vermoegensverwalte…
 
aus der Diskussion: Jagd auf Bankkundendaten und Steuergelder
Autor (Datum des Eintrages): selectrix  (21.01.12 10:44:05)
Beitrag: 77 von 609 (ID:42626803)
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