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Investitionsstandort Russland – Steuerhighlights

21. Jänner 2012 15:20

Die Wirtschaft in Russland wächst stark und stabil. Österreichische Investoren können durch Niederlassung in Sonderwirtschaftszonen steuerliche Vorteile lukrieren. Das russische Steuerrecht ist im Vergleich zum österreichischen Steuerrecht relativ jung. Ende der 90-iger Jahre wurde eine große Steuerreform eingeleitet und bis heute kommt es häufig zu fundamentalen Änderungen im Steuerrecht.

Bei Gewinnsteuer auf Abzugsfähigkeit achten.
Der österreichischen Körperschaftsteuer ähnlich regelt die russische Gewinnsteuer die Besteuerung des Einkommens juristischer Personen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 20%, Sondersteuersätze gelten für Dividenden sowie für Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen an russischen Unternehmen. Steuergegenstand der Gewinnsteuer ist der vom Unternehmen erzielte Gewinn, der sich aus der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte abzüglich der abzugsfähigen Aufwendungen ermittelt. Für ausländische Unternehmen, die über Betriebsstätten in Russland tätig sind, gelten die durch diese Betriebsstätten erzielten steuerpflichtigen Einkünfte abzüglich der abzugsfähigen Aufwendungen als Gewinn.

Aufwendungen müssen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden und die Kosten wirtschaftlich veranlasst sein. Die russischen Steuerbehörden versuchen häufig, die einschlägigen Tatbestände sehr weit auszulegen, um die Abzugsfähigkeit verweigern oder einschränken zu können. Soweit jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Chancen einer gerichtlichen Anfechtung meist sehr gut. Weiters können nach russischem Recht auch Verluste vorgetragen werden und innerhalb von 10 Jahren mit positiven steuerlichen Ergebnissen verrechnet werden. Zinsen sind im fremdüblichen Ausmaß abzugsfähig; bei Konzernverbindlichkeiten ist festzuhalten, dass Zinsen nur insoweit abzugsfähig sind, als die Konzernverbindlichkeiten nicht das dreifache Eigenkapital übersteigen.

0% Gewinnsteuer in Sonderwirtschaftszonen.
In Russland gibt es derzeit 24 Sonderwirtschaftszonen für die Bereiche Technologie, Industrie, Tourismus und Hafenlogistik. Deren Ziel ist es, durch Steuer- und Zollbegünstigungen neue Investoren anzulocken und Technologiecluster zu bilden. Je nach Region kann der Gewinnsteuersatz in Sonderwirtschaftszonen auf bis zu 2%, in manchen Fällen sogar auf null reduziert werden.
http://www.be24.at/blog/entry/670070/investitionsstandort-ru…
 
aus der Diskussion: Jagd auf Bankkundendaten und Steuergelder
Autor (Datum des Eintrages): selectrix  (22.01.12 08:19:48)
Beitrag: 78 von 609 (ID:42628479)
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