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Wir haben doch folgende Situation:

1. Wie Pechsuse sagt, hat der Vorstand zur Zeit ein Problem. Er sieht sich möglichen Ansprüchen von Anlagern gegenüber, die ich durchaus für begründet halte (siehe oben).

2. Der Vorstand kann diesen Anspruch gegen sich abwenden, wenn die Anspruchsteller nicht den Beweis führen können, daß die Metabox 1000 nicht funktioniert.

3. Gegen den Investor müßte eigentlich ein Anspruch aus einem sog. Eingehungsbetrug voliegen.

Wenn ich Ihre Argumentation mal zu Ende führe, Herr Hunold, dann ist es doch zumindest wahrscheinlich, daß der Investor Beweise zu 2. in der Hand hält und deshalb der Vorstand ganz ruhig ist.


F1Racer
 
aus der Diskussion: ADHOC: Metabox
Autor (Datum des Eintrages): F1Racer  (23.08.01 14:15:21)
Beitrag: 54 von 78 (ID:4267906)
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