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[posting]42821274[/posting]Hallo TT,
Deine Bank hat sich korrekt verhalten - die Verwendungsreihenfolge lautet:

Erträge werden
1. zuerst (falls möglich) mit dem Aktienverlusttopf,
2. dann mit dem Sonstigen Verlusttopf und
3. dann erst mit dem Freistellungsauftrag verrechnet.

Um Dein Problem zu lösen, gibt es zwei Wege:
A) Du nutzt Deinen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank, bei der Du keinen Verlusttopf hast (vorzugsweise beim Bausparvertrag oder Geldmarktkonto, etc.)!
B) Du lässt Dir jedes Jahr Deinen Verlusttopf bescheinigen (bis zum 15.12. beantragen und am Jahresende wird der Verlusttopf dann auf Null gestellt) und verrechnest "manuell" über die ESt-Erklärung!

Die Variante A) ist m.E. die bessere!

Rene
 
aus der Diskussion: Illegale Verrechnungsreihenfolge von Verlusten + Freibeträgen?
Autor (Datum des Eintrages): ReneBanker  (28.02.12 21:16:45)
Beitrag: 3 von 4 (ID:42821589)
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