@Nussi : Ehefrauen können i.R.des §§ 33 EStG als aussergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (=?, dennEhefrauen sind furchtbar teuer) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Gruss dick |
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aus der Diskussion: | Die Ehefrau als Abschreibungsobjekt?????? |
Autor (Datum des Eintrages): | dickdiver (27.08.01 13:49:57) |
Beitrag: | 4 von 14 (ID:4291078) |
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