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@Nussi:) : Ehefrauen können i.R.des §§ 33 EStG als aussergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. :D
Dabei ist zu beachten, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen
zumutbare Belastung (=?, dennEhefrauen sind furchtbar teuer) übersteigt,
vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. :D:D:D

Gruss
dick :)
 
aus der Diskussion: Die Ehefrau als Abschreibungsobjekt??????
Autor (Datum des Eintrages): dickdiver  (27.08.01 13:49:57)
Beitrag: 4 von 14 (ID:4291078)
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