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Wartet doch erst mal ab! :laugh:

2. Bewertung:
Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das sogenannte Inzestverbot die Eigennutzung selbsthergestellter Frauen praktisch ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur Anschaffungskosten in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen bei den meisten Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht in einer Summe, sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei werden für Kinobesuche, Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen aufgewendet, die sich klarer buchhalterischer Erfassung meist entziehen.

Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter von Werbungskosten haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, so daß sie sich nicht steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte alle Kulturstaaten veranlassen, so bald wie möglich auf das in fortschrittlichen Ländern Afrikas entwickelte moderne Verfahren überzugehen und den sogenannten Brautpreis in einer Summe an die Eltern zu zahlen.

Saarnuss ;)
 
aus der Diskussion: Die Ehefrau als Abschreibungsobjekt??????
Autor (Datum des Eintrages): Saarnuss  (27.08.01 13:56:09)
Beitrag: 5 von 14 (ID:4291116)
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