Fenster schließen  |  Fenster drucken

3. Abschreibung:
Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig genutzten Ehefrau die AfA zu klären. Früher wurden Frauen stets degressiv abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der Inanspruchnahme wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken. Die Auffassung darüber hat sich inzwischen gewandelt, so daß auch die lineare Abschreibung zulässig ist. Einige Verfechter der degressiven Abschreibung wollen diese auch weiterhin beibehalten; sie argumentieren damit, die degressive Abschreibung habe den Vorteil, daß sich die abnehmenden Abschreibungsbeträge mit den zunehmenden Kosten für Instandhaltung und Reparatur zu einem in der Summe gleichbleibenden Aufwand zusammenfassen lassen. Das Hauptproblem ist die noch nicht ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer.

Auch die AfA-Tabellen helfen hier nicht weiter, da die lange erwarteten Spezial-AfA-Tabellen noch immer nicht erschienen sind, obwohl die zuständigen Referenten des BMF schon lange an ihnen arbeiten. Problematisch ist die starke Differenz von Lebensdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer Umstellung der Tabellen nach Baujahr, wesentlichen Konstruktionsmerkmalen (Massivbau, Leichtbau, Erhaltungszustand usw.). Dabei wird wohl eine Pauschalisierung der ansetzbaren Anschaffungskosten (mtl. Unterhaltungskosten x Vervielfältiger) herauskommen.

Ein weiteres Problem stellen die Teilwertabschreibungen dar. Keinesfalls sind hier die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer würde so etwas schon wiederbeschaffen ?), sondern der Einzelveräußerungspreis abzüglich der meist erheblichen Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit werden oft erhebliche Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch Zuschreibungen in Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben für Friseur, Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der nicht zu aktivieren ist. Nur bei größeren Überholungen (Liften, andere kosmetische Operationen) geht der BFH in ständiger Rechtsprechung von nachträglichen Herstellungskosten aus und verlangt eine Zuschreibung. ;)
 
aus der Diskussion: Die Ehefrau als Abschreibungsobjekt??????
Autor (Datum des Eintrages): Saarnuss  (27.08.01 14:07:50)
Beitrag: 7 von 14 (ID:4291209)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE