Ich habe ein Frage zum Bezug vom Mutterschaftsgeld. Das Geld ist für den Zeitraum vom 3.10.2011 bis 09.01.2012 bezahlt worden. Pro Tag werden 13,- € bezahlt steht auf einem Schreiben der Krankenkasse. Bezahlt wurden am 26.10.2011 546,- und am 25.11.2011 741,- € Wie sind jetzt diese in der Steuer zu erfassen? Sind beide Beiträge in 2011 zu erfassen, aufgrund Zuflussprinzip, oder sind 9x13,- € in 2012 zu erfassen und nur der Rest in 2011? Beide Elternteile sind normale Arbeitnehmer. Also keine Bilanz. |
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aus der Diskussion: | Zuflussprinzip Mutterschaftsgeld? |
Autor (Datum des Eintrages): | Choco2 (23.03.12 09:51:40) |
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