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Hallo,

wie du schon sagst: Zuflussprinzip.

Eigentlich kommt so etwas nach meiner Erfahrung eher anders herum vor (Nachzahlung im neuen Jahr, etwa wegen fehlender Belege oder Nachprüfung), dann ist es aber genauso, es gilt das Zuflussprinzip.

MfG Stefan
 
aus der Diskussion: Zuflussprinzip Mutterschaftsgeld?
Autor (Datum des Eintrages): reckoner  (23.03.12 11:43:21)
Beitrag: 2 von 2 (ID:42946116)
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