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Es gibt die Möglichkeit, die Est-Erklärung für 2000 erst mal nicht abzugeben. Dann kommen halt Mahnungen und Androhung eines Zwangsgeldes. Auf jeden Fall kann man die Nachzahlung dadurch erheblich hinauszögern.Die Verluste aus 2001 sollten möglichst bald (Anfang 2002) geltend gemacht werden.
 
aus der Diskussion: Verzwickte Angelegenheit für Steuerprofis, wer kann mir helfen?!
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (27.08.01 20:54:48)
Beitrag: 2 von 26 (ID:4295060)
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