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>Dass im Zusammenhang mit der Prüfung der Meatbox von der Aktionärsgemeinschaft das Qualitätsmerkmal „Due Diligence“ verwendet wird, kommt – diplomatisch formuliert - einer Verzerrung der Tatsachen gleich. Gerade einmal zwei (!) Tage hatte man Zeit, das Unternehmen zu prüfen; normalerweise dauern Due-Diligence-Prüfungen mehrere Wochen und beinhalten eine Prüfung auf Herz und Nieren. Genug Zeit jedoch für die Aktionärsgemeinschaft, um sich zu einem glasklaren Urteil durchzuringen: „Metabox AG erhaltenswert“.

Ich kann mir gut vorstellen, dass man sich dabei auch an die Stellungnahme des vorläufigen Insolvenzvewalters angelehnt hat, der immerhin 3 Monate Zeit hatte das Unternehmen auf Herz und Nieren zu prüfen.
Daher halte ich das Werturteil von W.O. für nicht zutreffend.
 
aus der Diskussion: Metabox: Prinzip Hoffung - sonst nichts
Autor (Datum des Eintrages): AdamSmith1  (28.08.01 01:19:20)
Beitrag: 32 von 32 (ID:4296521)
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