>Dass im Zusammenhang mit der Prüfung der Meatbox von der Aktionärsgemeinschaft das Qualitätsmerkmal „Due Diligence“ verwendet wird, kommt – diplomatisch formuliert - einer Verzerrung der Tatsachen gleich. Gerade einmal zwei (!) Tage hatte man Zeit, das Unternehmen zu prüfen; normalerweise dauern Due-Diligence-Prüfungen mehrere Wochen und beinhalten eine Prüfung auf Herz und Nieren. Genug Zeit jedoch für die Aktionärsgemeinschaft, um sich zu einem glasklaren Urteil durchzuringen: „Metabox AG erhaltenswert“. Ich kann mir gut vorstellen, dass man sich dabei auch an die Stellungnahme des vorläufigen Insolvenzvewalters angelehnt hat, der immerhin 3 Monate Zeit hatte das Unternehmen auf Herz und Nieren zu prüfen. Daher halte ich das Werturteil von W.O. für nicht zutreffend. |
|
aus der Diskussion: | Metabox: Prinzip Hoffung - sonst nichts |
Autor (Datum des Eintrages): | AdamSmith1 (28.08.01 01:19:20) |
Beitrag: | 32 von 32 (ID:4296521) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |