UltraGura meint da ich gerade im Thread von Com4Net eine Adresse zu der LockUp-Erklärung reingestellt habe, mach ich es hier nochmal direkt zum Thema: Website www.exchange.de in der Rubrik “Über uns / Publikationen / Rechtstexte / Regelwerke / FWB Regelwerk”. Unter der Nummer 9 findet ihr das “Regelwerk Neuer Markt”, das im Anhang die Erklärung enthält. Macht Euch vor einer Diskussion schlau. Generell ist diese Erklärung ok, allerdings würde ich einen Unterschied machen zwischen "Kleinanlegern" bis 10.000 DM und den anderen. Vor allem Gründer einer AG sollten stärker kontrolliert werden, am Besten mit einer 12 monatigen Sperrfrist, denn ein Aussteigen der Gründer zeigt eigentlich eindeutig mangelndes Vertrauen in die eigene Firma...... Wie das Beispiel Mondia zeigt, halte ich es auch für bedenklich 100% zu verlangen. Dies ist Geschäftsschädigend. Ich halte eine Quote von 90-95% für völlig ausreichend und zweckerfüllend. Vor allem, wenn man die Prozente auf die Aktienanzahl bezieht und nicht auf die Aktionäre. Gruß UltraGura |
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aus der Diskussion: | LOCK-UP: Betrug am Kleinanleger??? |
Autor (Datum des Eintrages): | UltraGuru (04.02.00 22:44:40) |
Beitrag: | 4 von 6 (ID:429743) |
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