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UltraGura meint
da ich gerade im Thread von Com4Net eine Adresse zu
der LockUp-Erklärung reingestellt habe, mach ich es hier
nochmal direkt zum Thema:

Website www.exchange.de in der Rubrik “Über uns / Publikationen
/ Rechtstexte / Regelwerke / FWB Regelwerk”.
Unter der Nummer 9 findet ihr
das “Regelwerk Neuer Markt”,
das im Anhang die
Erklärung enthält.
Macht Euch vor einer Diskussion schlau. Generell ist diese
Erklärung ok, allerdings würde ich einen Unterschied machen
zwischen "Kleinanlegern" bis 10.000 DM und den anderen.
Vor allem Gründer einer AG sollten stärker kontrolliert werden,
am Besten mit einer 12 monatigen Sperrfrist, denn ein Aussteigen
der Gründer zeigt eigentlich eindeutig mangelndes Vertrauen
in die eigene Firma......
Wie das Beispiel Mondia zeigt, halte ich es auch für bedenklich
100% zu verlangen. Dies ist Geschäftsschädigend. Ich halte eine
Quote von 90-95% für völlig ausreichend und zweckerfüllend.
Vor allem, wenn man die Prozente auf die Aktienanzahl bezieht
und nicht auf die Aktionäre.
Gruß UltraGura
 
aus der Diskussion: LOCK-UP: Betrug am Kleinanleger???
Autor (Datum des Eintrages): UltraGuru  (04.02.00 22:44:40)
Beitrag: 4 von 6 (ID:429743)
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