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Ich arbeite als selbstständiger Finanzberater.

Bei den Kunden tauchen immer mal wieder folgende Themen zum Steuerrecht auf.

1.

Ich habe aktuell den Fall, dass Kunden im Jahre 2010 Elterngeld bekommen haben. Durch den Progressionsvorbehalt würde es bei denen wahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommen.
Komischerweise sind die bis jetzt aber auch vom Finanzamt nicht aufgefordert worden, die Steuererklärung abzugeben.

Was passiert, wenn sie diese nicht abgeben? Wann verjährt das Steuerjahr 2010 bei Nichtabgabe der Steuererklärung?

2. Einige Kunden sind mit dem Hauptwohnsitz in Ort A gemeldet. Sie wohnen aber z.B. beim Lebenspartner in Ort B und auch Ihr Arbeitsplatz ist in Ort B. Bei der Steuererklärung geben sie die Entfernungspauschale für die längere Fahrstrecke von Ort A nach Ort B an, obwohl sie in Wirklichkeit nicht so weit fahren.
Was würde hier das Finanzamt sagen, wenn das ganze aufkommt?

Vielen Dank
Choco
 
aus der Diskussion: Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung und KM in die Arbeit
Autor (Datum des Eintrages): Choco2  (23.04.12 21:50:00)
Beitrag: 1 von 5 (ID:43077882)
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