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Zitat von Choco2: Ich arbeite als selbstständiger Finanzberater.

2. Einige Kunden sind mit dem Hauptwohnsitz in Ort A gemeldet. Sie wohnen aber z.B. beim Lebenspartner in Ort B und auch Ihr Arbeitsplatz ist in Ort B. Bei der Steuererklärung geben sie die Entfernungspauschale für die längere Fahrstrecke von Ort A nach Ort B an, obwohl sie in Wirklichkeit nicht so weit fahren.
Was würde hier das Finanzamt sagen, wenn das ganze aufkommt?


Da würde nicht nur das Finanzamt "Steuerhinterziehung" zu sagen.
 
aus der Diskussion: Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung und KM in die Arbeit
Autor (Datum des Eintrages): tricky123  (23.04.12 22:07:28)
Beitrag: 2 von 5 (ID:43077982)
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