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Zitat von Choco2: Ich arbeite als selbstständiger Finanzberater.
2. Einige Kunden sind mit dem Hauptwohnsitz in Ort A gemeldet. Sie wohnen aber z.B. beim Lebenspartner in Ort B und auch Ihr Arbeitsplatz ist in Ort B. Bei der Steuererklärung geben sie die Entfernungspauschale für die längere Fahrstrecke von Ort A nach Ort B an, obwohl sie in Wirklichkeit nicht so weit fahren.
Was würde hier das Finanzamt sagen, wenn das ganze aufkommt?
Da würde nicht nur das Finanzamt "Steuerhinterziehung" zu sagen.
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aus der Diskussion: |
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung und KM in die Arbeit |
Autor (Datum des Eintrages): |
tricky123 (23.04.12 22:07:28) |
Beitrag: |
2 von 5 (ID:43077982) |
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