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Hallo Choco,

zum Elterngeld: Bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro besteht Erklärungspflicht. Die Verjährungsfrist ist hier uninteressant, weil die Aufforderung imho ganz bestimmt kommt.

zu den Fahrtkosten: Klare Steuerhinterziehung.

MfG Stefan
 
aus der Diskussion: Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung und KM in die Arbeit
Autor (Datum des Eintrages): reckoner  (24.04.12 11:25:32)
Beitrag: 4 von 5 (ID:43079679)
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