Hallo Choco, zum Elterngeld: Bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro besteht Erklärungspflicht. Die Verjährungsfrist ist hier uninteressant, weil die Aufforderung imho ganz bestimmt kommt. zu den Fahrtkosten: Klare Steuerhinterziehung. MfG Stefan |
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aus der Diskussion: | Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung und KM in die Arbeit |
Autor (Datum des Eintrages): | reckoner (24.04.12 11:25:32) |
Beitrag: | 4 von 5 (ID:43079679) |
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