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danke für´s Kompliment :)

der Bauer nebenan hat aber Äpfel, die im gegensatz zu meinen auch als Saatgut verwendet werden können - dieser unterschied erlaubt es ihm seine Äpfel teurer zu verkaufen. Meine Äpfel kann man dazu nicht verwenden.

Aber Du scheinst über den Vertrag mit dem Großbauern ja gut informiert zu sein, deshalb meine Frage : aufschiebend beding - oder hat er ein einseitiges Rücktrittsrecht ?
:cool:
 
aus der Diskussion: Spütz vor Übernahme durch Consors
Autor (Datum des Eintrages): ZorroZocker  (31.08.01 06:37:00)
Beitrag: 25 von 31 (ID:4326487)
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