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#4 (43.266.940) > Steht doch ganz deutlich drauf "Kommentar".
Es handelt sich also um Erläuterungen zum Grundgesetz, teils aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entnommen, teils als Meinungsäußerungen von Rechtswissenschaftlern.


So sollte man meinen und bisher traut sich ja auch noch keiner etwas anderes zu behaupten, zumindest nicht hier oder im Juraforum (http://www.juraforum.de/forum/staats-und-verfassungsrecht/wa…). Mal gucken, ob das so bleibt - vielleicht laufen auch erstmal nur Löschversuche und wenn die fehlgeschlagen sind, kommt eine argumentative Auseinandersetzung.

Immerhin habe ich eine entscheidende Aussage in einem als sehr bedeutend angesehenen Buch angezweifelt - das sollte eigentlich einiges bewirken. Kann aber auch sein, dass meine Thesen erst langsam zu wirken beginnen, also erstmal abwarten. (alles imho)
 
aus der Diskussion: Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?
Autor (Datum des Eintrages): HeWhoEnjoysGravity  (09.06.12 14:45:10)
Beitrag: 5 von 39 (ID:43266978)
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