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15.06.2012 18:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Rückstellung Wasserkartellverfahren

Das seit 10 Jahren laufende Wasserkartellverfahren wird voraussichtlich zum
30.06.2012 durch einen Vergleich zwischen der Mainova AG und der
Landeskartellbehörde vor dem OLG Frankfurt am Main beendet.

Die Mainova AG hatte gegen die im Jahr 2007 gegen sie ergangene
Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde beim Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt Beschwerde eingelegt. Auf Grund der Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) im Wasserpreisverfahren gegen den Wetzlarer
Energieversorger enwag hatten sich die Chancen einer Entscheidung des
Gerichtes zu Gunsten der Mainova AG ebenfalls verringert, so dass bereits
im Jahresabschluss 2009 eine Risikovorsorge in Höhe von 51,25 Millionen
Euro gebildet wurde.

Der nun in Aussicht genommene Vergleich führt im Geschäftsjahr 2012 zu
einer weiteren Ergebnisbelastung in Höhe von rund 25 Millionen Euro. Damit
kann das für 2012 prognostizierte Ergebnis auf Vorjahresniveau nicht mehr
erreicht werden.

Insgesamt ergibt sich damit aus dem Wasserkartellverfahren für die Mainova
bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2014 eine Belastung in Höhe von
rund 76 Millionen Euro.

Aufgrund der Vergleichsvereinbarung gesunkenen Wasserpreise wird das
bereits ertragsschwache Wassergeschäft zukünftig defizitär sein.
 
aus der Diskussion: Mainova WKN 655346 Übernahme
Autor (Datum des Eintrages): R-BgO  (17.06.12 13:19:38)
Beitrag: 15 von 67 (ID:43292017)
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