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Im Normalfall zahlt der Bund. Wenn es allerdings durch Fahrlässigkeit dazu gekommen ist, kann das anders sein. Allerdings wird der Bund zumindest die OPs bezahlt haben. Bei so einem Fall dürften die in Höhe von einigen 100.000 DM anzusiedeln sein.

Generell ist man bei der Bundeswehr versichert, auch gegen Invalidität. Man muss seine Beeinträchtigungen allerdings bis zum Ende des Wehrdienstes mitteilen: Beim Ausscheiden aus der Bundeswehr unterschreibt jeder einen Zettel, wonach er keine offenen Forderungen an die Bundeswehr hat und sein Gesundheitszustand in Ordnung ist.

Der Typ wird mit Sicherheit sein Geld bekommen - aber erst nach einem Verfahren. Und wozu ein Statement von Scharping verlangen, der ist dafür nicht verantwortlich. Dafür gibts die direkten Vorgesetzten des Wehrpflichtigen.
 
aus der Diskussion: Schauen Sie genau hin, Herr Scharping!
Autor (Datum des Eintrages): mamap  (31.08.01 16:34:36)
Beitrag: 4 von 7 (ID:4331606)
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