kam heute per e-mail: SdK rät Anleiheinhabern der SOLARWATT AG zur Interessenbündelung Die SOLARWATT AG hat am 13.6.2012 mitgeteilt, dass dem von der Gesellschaft eingereichten Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO vom Amtsgericht Dresden stattgegeben worden ist, und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Dieser Antrag wurde nötig, da laut Unternehmensangaben vorausgegangene Gespräche mit Kapitalgebern gescheitert seien, womit ein bereits erstelltes Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich nicht umgesetzt werden kann. Obwohl die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft weiterhin gegeben scheint, ist laut Unternehmensangaben aufgrund der nicht zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer negativen Fortführungsprognose und damit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen. Im Zuge des Schutzschirmverfahrens hat der Vorstand der SOLARWATT AG nun bis zum 31.7.2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entscheidung durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes Unternehmen fortführen. Die SOLARWATT AG hat im Jahr 2010 unter dem Namen Sonnenanleihe I eine Inhaber-Teilschuldverschreibung im Nennwert von 25 Mio. Euro begeben (ISIN DE000A1EWPU8). Diese Anleihe stellt gemäß dem Konzernzwischenbericht zum Halbjahr 2011 die größte Einzelposition innerhalb der Verbindlichkeiten der SOLARWATT AG dar. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) kommt der Anleihe somit eine enorme Bedeutung bei der Sanierung der Gesellschaft zu. Um die Anleiheinhaber gemäß ihrer Bedeutung im Rahmen des Verfahrens repräsentieren zu können, und somit vor einer Übervorteilung zu schützen, ruft die SdK alle Anleiheinhaber dazu auf, ihre Rechte auf der kommenden Gläubigerversammlung wahrzunehmen. Diese findet wahrscheinlich im Spätsommer bzw. Herbst des laufenden Jahres statt. Es ist aus Sicht der SdK davon auszugehen, dass die drohenden finanziellen Verluste der Anleiheinhaber umso höher ausfallen werden, desto geringer der Mobilisierungsgrad der Anleiheinhaber ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass zu den Gesellschaftern der SOLARWATT AG so finanzstarke Investoren wie Herr Stefan Quandt, die IBC Solar AG und eine Tochtergesellschaft der Bank Sarasin & Cie gehören, stellt sich die Frage, warum hier überhaupt die Anleiheinhaber zur Sanierung des Unternehmen herangezogen werden müssen. |
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aus der Diskussion: | SOLARWATT AG - traditionsreich(st)er dt. Modulhersteller |
Autor (Datum des Eintrages): | R-BgO (25.06.12 15:08:32) |
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