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SdK rät Anleiheinhabern der SOLARWATT AG zur Interessenbündelung

Die SOLARWATT AG hat am 13.6.2012 mitgeteilt, dass dem von der Gesellschaft
eingereichten Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in
Eigenverwaltung nach §270b InsO vom Amtsgericht Dresden stattgegeben worden
ist, und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei HERMANN
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater zum vorläufigen Sachwalter
bestellt wurde.

Dieser Antrag wurde nötig, da laut Unternehmensangaben vorausgegangene
Gespräche mit Kapitalgebern gescheitert seien, womit ein bereits erstelltes
Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich
nicht umgesetzt werden kann. Obwohl die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
weiterhin gegeben scheint, ist laut Unternehmensangaben aufgrund der nicht
zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer negativen Fortführungsprognose
und damit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen.

Im Zuge des Schutzschirmverfahrens hat der Vorstand der SOLARWATT AG nun
bis zum 31.7.2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes
Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die
Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entscheidung
durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben
und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes
Unternehmen fortführen.

Die SOLARWATT AG hat im Jahr 2010 unter dem Namen Sonnenanleihe I eine
Inhaber-Teilschuldverschreibung im Nennwert von 25 Mio. Euro begeben (ISIN
DE000A1EWPU8). Diese Anleihe stellt gemäß dem Konzernzwischenbericht zum
Halbjahr 2011 die größte Einzelposition innerhalb der Verbindlichkeiten der
SOLARWATT AG dar.

Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) kommt der
Anleihe somit eine enorme Bedeutung bei der Sanierung der Gesellschaft zu.
Um die Anleiheinhaber gemäß ihrer Bedeutung im Rahmen des Verfahrens
repräsentieren zu können, und somit vor einer Übervorteilung zu schützen,
ruft die SdK alle Anleiheinhaber dazu auf, ihre Rechte auf der kommenden
Gläubigerversammlung wahrzunehmen. Diese findet wahrscheinlich im
Spätsommer bzw. Herbst des laufenden Jahres statt. Es ist aus Sicht der SdK
davon auszugehen, dass die drohenden finanziellen Verluste der
Anleiheinhaber umso höher ausfallen werden, desto geringer der
Mobilisierungsgrad der Anleiheinhaber ist.

Vor allem vor dem Hintergrund, dass zu den Gesellschaftern der SOLARWATT AG
so finanzstarke Investoren wie Herr Stefan Quandt, die IBC Solar AG und
eine Tochtergesellschaft der Bank Sarasin & Cie gehören, stellt sich die
Frage, warum hier überhaupt die Anleiheinhaber zur Sanierung des
Unternehmen herangezogen werden müssen.
 
aus der Diskussion: SOLARWATT AG - traditionsreich(st)er dt. Modulhersteller
Autor (Datum des Eintrages): R-BgO  (25.06.12 15:08:32)
Beitrag: 82 von 89 (ID:43317508)
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