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Rechtstreit um die Marke Explorer: Pyrrhus-Sieg für Gravenreuth


Der Dauerrechsstreit um die Marke "Explorer" der Ratinger Firma Symicron ist um eine Facette reicher. Am Mittwoch hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf die Klage des früheren CHIP-Redakteurs Claus Vester abgewiesen. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag gegenüber dem Verbrauchermagazin AdvoGraf. Vester warf Symicron vor, einen vom ihm im Dezember 1991 verfassten Beitrag für das Computermagazin `CHIP` fast wörtlich als Produktbeschreibung für Explorer auf die Firmenwebsite übernommen zu haben und sah darin eine Urheberrechtsverletzung. Das Gericht folgte Vester, soweit es um die beinahe Wortgleichheit der beanstandeten Beschreibung von Symicron geht, sah aber für einen Unterlassungsanspruch keine ausreichende "Schöpfungshöhe".

Urheberrechtlichen Schutz besteht, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt, die übber ein erforderliche Maß an Individualität verfügen. Bei rein handwerklichen, routinemäßige Leistungen fehlt es meist daran.

Mit diesem Urteil dürfte die Diskussion über die Existenz eines Produktes von Symicron mit dem Namen "Explorer" neu entfacht sein. Symicron-Anwalt Günter Frhr. von Gravenreuth hat in den letzten Jahren mindestens 80 Internetuser wegen angeblicher Verletzungen der Marke "Explorer" abgemahnt. Prominentester Fall dürfte der Autor des Kompendiums SELFHTML, Stefan Münz, sein, dessen Verfahren zur Zeit in zweiter Instanz vor dem OLG Düsseldorf anhängig ist, nachdem er in erster Instanz gewonnen hatte.

Dem CHIP-Beitrag von Vester kommt insoweit besondere Bedeutung zu, als er von Symicron und Gravenreuth als "Beweis" dafür herangezogen wird, dass Symicron seit 1991 ein Produkt namens "Explorer" besitzt. Gerade im Verfahren gegen Microsoft im Jahre 1995 spielte der Beitrag eine entscheidende Rolle, da Microsoft die Existenz eines Symicron-Produkt namens "Explorer" bestritt. Obgleich Microsoft das Verfahren in erster Instanz gewann, schlossen die Parteien später vor dem OLG München einen Vergleich, der von Gravenreuth gerne als "Lizenzvereinbarung" deklariert wird.

Gravenreuth hat mindestens 80 Internetuser wegen Verletzungen der Marke "Explorer" abgemahnt.

Pikant ist, dass Claus Vester die Nennung von "Explorer" im fraglichen Beitrag heute einem Missverständnis zuschreibt: Gegenüber dem `Spiegel` erklärte Vester, Symicron habe ihm seinerzeit von den Arbeiten an einem bildorioentierten Autorensystem namens "Explora" (die gleichlautende Marke ist älter als "Explorer") berichtet. Beim Verfassen seines Beitrages habe er jedoch an ein ähnliches Produkt, den "Compton Picture Explorer", gedacht.

Bislang konnte nicht widerlegt werden, dass es sich bei Explorer lediglich um eine Mystifikation handelt. Zudem ist bezeichnend, dass ein so vehement verteidigtes Produkt vom Hersteller nur durch Abschreiben eines Zeitungsbeitrages beschrieben werden kann. Eine Anfang des Jahres gestartete Öffentliche Auslobung für Hinweise auf einen Explorer aus dem Hause Symicron war ergebnislos geblieben. "Wenig später ergaben auch Recherchen des Magazins "Internet World", dass die Marke Explorer gelöscht werden müsse." (as)
 
aus der Diskussion: Mögliche Tradingchancen Montag, 3.September 2001
Autor (Datum des Eintrages): kochones  (01.09.01 14:10:17)
Beitrag: 135 von 585 (ID:4335921)
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