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[posting]43385821[/posting]Um zu versuchen deine frage einigermaßen zu beantworten, vermutlich wird das leugnen dieses rechts der beschneidungim religiösen wahrheitsgehalt naturgesetzen gleichgestellt und das leugnen dieser von juden und moslems aufgestellten wahrheit m.e. mit recht unter schwerer strafe gestellt werden müssen ähnlich dem paragraf 130..

Kapier ich nicht. Das "Recht" auf Beschneidung kann überhaupt nicht geleugnet werden, weil es kein Recht auf Beschneidung gibt! Ein Recht bezieht sich immer auf die Rechtsprechung als Grundlage, ergo auf die Gesetzeswerke und die sind bindend für alle Menschen in einem Land, ohne Ausnahme, auch nicht für Minderheiten, die glauben, kraft ihrer Religion einen Sonderweg als eigenmächtige Abwandlung an der Rechtsprechung vornehmen zu können. Kinder sind Schutzbefohlene, und 8 Tage alte Neugeborene stehen deshalb als unmündige Bündel unter dem BESONDEREN Schutz des Gesetzgebers!

Dieser Konflikt zw. Religionen und universellen Menschenrechten war lange absehbar, und nur die Frage der Konfrontation war eine offene. Es wird Zeit für diese Problemstellungen!

Das Gleiche war mit der Kath. Kirche zu bestaunen, als die Missbrauchsfälle an Kindern aufzuklären waren und die Kirche sich als Körperschaft als Staat im Staate zeigte und die Regie der Staatsanwaltschaft blockierte ... mit Leutheuser-Schnarrenberger als Justizministerin war das aber nicht zu machen!
 
aus der Diskussion: Rabbiner: Schwerster Angriff seit dem Holocaust (Thema: Beschneidungen)
Autor (Datum des Eintrages): TimeTunnel  (14.07.12 11:33:46)
Beitrag: 35 von 133 (ID:43385976)
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