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@ kroko

Die Stückzinsen kannst Du auf jeden Fall als neg. Einnahme ansetzen unabängig vom Herkunfstland.

Wäre ja noch schöner. Dann müßte man im folgejahr die komplette Zinszahlung versteuern, da die gezahlten Stückzinsen "verloren" wären.

;)
 
aus der Diskussion: Ausfall von Staatsanleihen
Autor (Datum des Eintrages): s0_2011  (02.09.01 16:36:10)
Beitrag: 35 von 190 (ID:4339119)
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