[posting]42848342[/posting]aus dem Bundesanzeiger: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Düsseldorf WKN 645932, ISIN DE0006459324 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf am 29.08.2012, 10.00 Uhr in Düsseldorf, Ernst-Schneider-Saal, Ernst-Schneider-Platz 1 mit folgender Tagesordnung: 1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Diese Unterlagen stehen im Internet unter www.ls-d.de im Bereich „Investor Relations“ zur Verfügung. 2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 5.438.655,39 € wie folgt zu verwenden: Bilanzgewinn: 5.438.655,39 € Ausschüttung von 1,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt mithin 3.753.286,80 € Einstellung in Gewinnrücklagen: 1.000.000,00 € Gewinnvortrag: 685.368,59 € Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ändern. In diesem Fall wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 1,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 3) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 4) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 5) Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 6) Beschlussfassung über Satzungsänderung Einziges Pflichtveröffentlichungsorgan der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist der im Internet zugängliche Bundesanzeiger. Mit Wirkung ab dem 1.4.2012 hat sich dessen Bezeichnung geändert: Sie wurde von "Elektronischer Bundesanzeiger" in "Bundesanzeiger" verkürzt. Hieran soll der Wortlaut des § 5 der Satzung der Gesellschaft ("Veröffentlichungen") redaktionell angepasst werden. Dazu soll vor dem Wort "Bundesanzeiger" der bisherige Zusatz "Elektronischen" gestrichen werden. Materielle Änderungen für unsere Aktionäre sind damit nicht verbunden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.“ Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung spätestens am 22. August 2012 angemeldet haben. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der folgenden Anschrift anmelden: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München E-Mail: lsd-hv2012@computershare.de Fax: 089 - 30903 - 74675 Ausschließlich an nachfolgende Anschrift sind Gegenanträge und Wahlvorschläge zu richten: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft z.Hd. des Vorstands Breite Straße 34 40213 Düsseldorf Telefax: 0211 - 138 40 - 842 E-Mail: investor-relations@ls-d.de Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Dritten, beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Vollmacht muss, sofern nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige gemäß §§ 135 Abs. 8 u. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, in Textform erfolgen. Als besonderen Service bieten wir den Aktionären der Gesellschaft an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. In allen Fällen sind die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Eintrittskarten und Stimmkarten werden an zur Teilnahme berechtigte Aktionäre und Bevollmächtigte ausgegeben. Düsseldorf, im Juli 2012 Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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aus der Diskussion: | L&S - KGV 7 und Dividendenrendite iHv 10%! |
Autor (Datum des Eintrages): | Muckelius (19.07.12 19:19:04) |
Beitrag: | 17 von 24 (ID:43404726) |
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