Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]43412305[/posting]nun, der realitäts- und argumentationsresistente "Ordinarius" möge zur Kenntnis nehmen :
die Rechtslage ist seit der Resolution des Bundestags klar :
kein Beschneider wird je vor einem bundesdeutschen Gericht auf der Anklagebank sitzen

seine Schriften zu diesem Komplex werden nach der gesetzlichen Regelung die Bedeutung von Altpapier haben - zu Recht



Die Realität hat der Mann wahrgenommen, nämlich die der widerrechtlichen Beschneidungen religiöser Art an Schutzbefohlenen. Und die Anklagebank war in Köln besetzt .. zu Recht!

Und von was für einer "Resolution" redest Du denn? Die Debatte am Freitag im Bundestag war nur dem internationalen Aufheulen geschuldet, die Sommerpause wurde unterbrochen, weil der Zentralrat der Juden in Deutschland mal wieder Jüdischer als in anderen Saaten versucht hat die Politik mitzubestimmen.

Verehrter Stratege ... wir leben in unserem Staat die Gewaltenteilung und da erklärt keine Bundesregierung den Fehl oder Tadel für die Instanz eines unabhängigen Gerichts. Das Urteil steht natürlich und es sprach Recht nach geltender Rechtsprechung .. eine andere Grundlage darf für die Urteilsfindung auch nicht gebraucht werden. Das ist der Rechtsstaat! So funktioniert er!

Dass die Grünen, Gabriel und Zypries wie auch die Regierungsbank nun an einer neuen gesetzlichen Regelung arbeiten wollen, ist bis dato noch kein "Resolutiertes Gesetz", sondern nur die Ankündigung dazu. Und nun kann man ja gespannt sein, wie das denn gehen wird, wie der GG-Artikel verschmiert werden kann. Es wird ja ein besomderes Gummi werden müssen, denn, wie zu hören war, sollen ja die religiös verbrämten Schnittlustigen mit ihrem perversen Werk etwa an Mädchen weiterhin strafrechtlich belangt werden können.

Für Beide, Jungen und Mädchen, gilt aber das :

GG, Art. 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
 
aus der Diskussion: Rabbiner: Schwerster Angriff seit dem Holocaust (Thema: Beschneidungen)
Autor (Datum des Eintrages): TimeTunnel  (23.07.12 00:28:15)
Beitrag: 87 von 133 (ID:43412324)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE