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[posting]43412324[/posting]Verehrter Stratege ... wir leben in unserem Staat die Gewaltenteilung und da erklärt keine Bundesregierung den Fehl oder Tadel für die Instanz eines unabhängigen Gerichts. Das Urteil steht natürlich und es sprach Recht nach geltender Rechtsprechung .. eine andere Grundlage darf für die Urteilsfindung auch nicht gebraucht werden. Das ist der Rechtsstaat! So funktioniert er!
Dass die Grünen, Gabriel und Zypries wie auch die Regierungsbank nun an einer neuen gesetzlichen Regelung arbeiten wollen, ist bis dato noch kein "Resolutiertes Gesetz", sondern nur die Ankündigung dazu.



nun, deine Belehrung darüber, wie ein Rechtsstaat funktioniert, hat mich amüsiert :D

nimm einfach zur Kenntnis :
Staattsanwaltschaften sind weisungsgebunden
während der "Formulierungsphase" eines neuen Gesetzes im Strafrecht (also vor der Rechtskräftigkeit eines neuen Gesetzes) wird dem Willen des Gesetzgebers insoweit Rechnung getragen, dass die Staatsanwaltschaften auf Weisung des Justizministeriums neue Fälle nicht mehr vor Gericht bringen - bis zur Rechtskraft der neuen Regelung
Beispiel : Homosexualität unter erwachsenen Männern (§ 175)
die anhängigen Fälle wurden damals ausgesetzt und dann nach der Neuregelung eingestellt


du machst hier ein neues Fass auf und redest von der Beschneidung von Mädchen :rolleyes:
das versteht niemand ! :mad:
die Rechtslage zu diesem Thema ist eindeutig, es bestehen keine unterschiedlichen Rechtsauffassungen, ja, es herrscht darüber nicht mal Diskussionsbedarf !!
 
aus der Diskussion: Rabbiner: Schwerster Angriff seit dem Holocaust (Thema: Beschneidungen)
Autor (Datum des Eintrages): Deeskalationsstrateg  (23.07.12 15:35:59)
Beitrag: 89 von 133 (ID:43414474)
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