Du wohnst doch nicht etwa in der gleichen Stadt wie ich? Mit dem gleichen Finanzbeamten? Daß man bezahlte ausl. Stückzinsen nur mit ausl. Kapitalerträgen aus dem gleichen Land verrechnen darf, habe ich auch mal in einer Zeitschrift gelesen (beim Zahnarzt, ich weiß aber nicht mehr, in welcher!). Dazu ist zu sagen, daß die Sache auch einen realen Hintergrund hat (bzw. hätte). Es ließe sich dann nämlich eine Menge "Schindluder" mit der fiktiven Quellensteuer treiben. Falls Du nicht weißt, was das ist, schau mal weiter unten. Beispiel: Du bekommst 50.000 DM Zinsen. Nun kaufst Du am Jahresende (auf Kredit) eine Portugal-Anleihe und zahlst 10.000 DM Stückzinsen. Steuerersparnis im alten Jahr durch diesen Kauf 20 - 50 % auf 10.000 DM, also 2000 - 5000 DM. Verkauf der Anleihe gleich Anfang Januar des neuen Jahres. Nun sind die 10.000 DM Zinsen im nächsten Jahr steuerpflichig - also die Steuerbelastung steigt - theoretisch - um 2.000 - 5.000 DM (also der Betrag, der im alten Jahr eingespart wurde - eigentlich ein paar Mark mehr). Dies ist aber in diesem Fall kein Nullsummenspiel!!! Nun wird nämlich 15 % fiktive Quellensteuer angerechnet, also 1.500 DM. Somit läge die Mehrbelastung im neuen Jahr nur bei 500 - 3.500 DM, also ein Nettogewinn, ohne viel Risiko von 1.500 DM. Am Jahresende des neuen Jahres kaufst Du wieder eine Anleihe auf Kredit - ABER UM GOTTES WILLEN KEINE PORTUGAL-ANLEIHE - die bezahlten Stückzinsen würde man ja dann von den positiven "Portugal"-Zinsen abziehen und futsch wäre die fiktive Quellensteuer. Kaufe eine "Spanien", oder "Griechenland"- Anleihe - diese Zinsen werden ja nicht von den Portugal-Zinsen abgezogen.... Irgendwie könnte man sich mit diesem Spielchen - wenn es denn klappen würde - Tausende von Mark "ungerechtfertigterweise" aber völlig legal einheimsen. Aber glücklich sind die Steuerzahler, die ahnungslose Finanzbeamte haben.... kroko |
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aus der Diskussion: | Ausfall von Staatsanleihen |
Autor (Datum des Eintrages): | krokodil1 (03.09.01 20:00:05) |
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