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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät zur individuellen Anmeldung der Forderung

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Insolvenz/Anleihe
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät zur individuellen
Anmeldung der Forderung

07.08.2012 / 15:02

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SdK vertritt Anleiheinhaber der Solarwatt AG

Keine Wahl eines gemeinsamen Vertreters vorgesehen / SdK rät zur
individuellen Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter

Am 1. August 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solarwatt AG eröffnet. Gleichzeitig wurden die Anleiheinhaber vom
zuständigen Amtsgericht in Dresden auch zu einer am 27. August
stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber geladen. Auf dieser
Versammlung soll beschlossen werden, dass kein gemeinsamer Vertreter der
Anleiheinhaber gewählt werden soll. Aufgrund der zu erwartenden
Mehrheitsverhältnisse, die Anleihe liegt nach Kenntnis der SdK zu großen
Teilen bei den Aktionären der Gesellschaft, ist zu erwarten, dass dieser
Beschluss auch angenommen werden wird. Somit dürfte jeder Anleiheinhaber
selbst seine Rechte aus der Anleihe vertreten müssen. Dies bedeutet jedoch
aus Sicht er SdK auch, dass jeder Anleiheinhaber seine Forderung
individuell zur Insolvenztabelle anmelden muss, um die ihm zustehende
Ausschüttung in Höhe der Insolvenzquote zu bekommen. Ferner kann somit auch
jeder Anleiheinhaber an der Gläubigerversammlung am 11. September
teilnehmen und über den Restrukturierungsplan abstimmen.

Aus Sicht der SdK wirft der vorgelegte Restrukturierungsplan, welcher für
die Anleiheinhaber eine Quote von 16% plus Stückzinsen vorsieht, einige
Fragen auf. Vor allem wenn man die Medienberichterstattung der letzten
Monate betrachtet, erscheint die nun festgelegte Quote doch etwas niedrig.
So vermeldete Mitte Mai das Handelsblatt noch, dass Stefan Quandt, welcher
mit 36,3 Prozent größter Investor der Solarwatt AG ist, die Gesellschaft
gerne vollständig übernehmen möchte. Dieser Plan scheiterte aber aufgrund
von Streitigkeiten im Aktionariat. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass
nun dieser Streit auf dem Rücken der Anleiheinhaber im Wege eines
Insolvenzverfahrens gelöst werden soll.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird an beiden
Gläubigerversammlungen teilnehmen, und die Rechte des Streubesitzes
vertreten. Ferner steht die SdK den Anleiheinhabern in Bezug auf die
Forderungsanmeldung für Fragen zur Verfügung. Für Mitglieder sind die
Leistungen kostenlos. Nicht-Mitglieder können sich gegen eine einmalige
Gebühr auf den Versammlungen vertreten lassen und erhalten dann auf Wunsch
auch eine Ausfüllhilfe bezüglich der Forderungsanmeldung.

Informationen erhalten interessierte Anleiheinhaber über einen kostenlosen
Newsletter. Für diesen kann man sich unter http://sdk.org/solarwatt.php
registrieren. Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org oder unter
089 / 2020846-0 für Fragen zur Verfügung.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Solarwatt AG!


Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org


Ende der Finanznachricht

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07.08.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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http://www.dgap.de

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180736 07.08.2012

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Firmenname: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;

 
aus der Diskussion: SOLARWATT AG - traditionsreich(st)er dt. Modulhersteller
Autor (Datum des Eintrages): ZockerFreak  (07.08.12 15:22:56)
Beitrag: 89 von 89 (ID:43465763)
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