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Ich habe meine 321000-Zinsen bekommen.

Die Verbuchung der Zinsen nimmt etwas Zeit in Anspruch,
unabhängig vom Schuldner:

Deine Bank muß ja wissen, ob Sie ZASt abziehen muß, oder ob
die Gutschrift "brutto für netto" erfolgen kann.

Gesetzt den Fall, Du hast Deinen Freistellungsauftrag bereits
voll und auch "null" im Stückzinstopf. So müßte Dir die Bank
also volle 30 % ZASt und Soli abziehen.

Es könnte aber sein, daß Du am 03.09. um 19.30 Uhr noch
eine Anleihe kaufst und plötzlich wieder "Geld" im Stückzins-
topf hast. Folge: Deine Zinsen werden dann doch ganz oder
teilweise steuerfrei ausgezahlt.

Eine Zinsgutschrift kann demnach erst nach Börsenschluß erfolgen
(mit Wertstellung vom 03.09.). Da aber einige Banken nach 20.00
Uhr "nichts mehr machen", kann es sein, daß Deine Zinsen erst
am 04.09. verbucht werden. Dies ist aber auch bei Bundesanleihen so!!!

KEINE PANIK AUF DER TITANIC! WASSER IST FÜR ALLE DA!

kroko
 
aus der Diskussion: Ausfall von Staatsanleihen
Autor (Datum des Eintrages): krokodil1  (04.09.01 10:09:26)
Beitrag: 40 von 190 (ID:4349008)
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