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vzfk irrt, denn die diesjährige HV hatte nur den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit einerm Tochterunternehmen der Mainova zum Gegenstand. Es besteht hier keine 100% Beteiligung und der Beschluss wurde angefochten, für die Mainova Aktien wird das aber ohne Bedeutung für Abfindung oder Ausgleichszahlung sein.

Seit 01.01.2001 besteht allerdings tatsächlich ein Beherrschungsvertrag, der die Mainova AG zur Abführung des Gewinns an die Stadtwerke Frankfurt Holding verpflichtet. Die freien Aktionäre erhalten die Ausgleichszahlung in Höhe von 9,48 und haben das Recht, ihre Aktien dem Hauptaktionär für 172,00 Euro anzudienen. Laut Geschäftsbericht befanden sich zum 31.12.2011 noch 17.410 MAinova Aktien im Streubesitz, 0,31% des Grundkapitals. In einem Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt wurde 2012 die Abfindung auf 220,52 Euro angehoben, die Ausgleichszahlung auf 13,41 Euro, allerdings w8urde gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG fortgesetzt wird.

Zwar würde, wenn die Entscheidung Bestand hat, eine Nachzahlung von Ausgleichszahlungen erfolgen, allerdings kann sich das Verfahren noch hinziehen und der Abfindungsbetrag liegt weiterhin unterhalb des aktuellen Börsenkurses.
 
aus der Diskussion: Mainova WKN 655346 Übernahme
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (17.08.12 23:25:13)
Beitrag: 19 von 67 (ID:43507497)
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